Wohnmobil und Anhänger: die richtige Vignette

Maßgeblich sind drei Angaben aus dem Fahrzeugschein: die Fahrzeugklasse (Feld J), das zulässige Gesamtgewicht (Feld F.1) und die Sitzplätze inklusive Fahrer (Feld S.1).

Wohnmobil bis 3,5 Tonnen

Fahrzeugklasse M1 oder M1G, zulässiges Gesamtgewicht höchstens 3.500 kg, höchstens 7 Sitzplätze inklusive Fahrer: Kategorie D1, derselbe Tarif wie für einen normalen Pkw.

Wohnmobil über 3,5 Tonnen

Steht im Fahrzeugschein M1 oder M1G und liegt das zulässige Gesamtgewicht über 3.500 kg, gilt Kategorie D2 — unabhängig von der Sitzplatzzahl. Das betrifft die meisten größeren Reisemobile auf Lkw-Basis.

Wohnwagen als Anhänger

Zieht ein Fahrzeug der Kategorie D1 den Wohnwagen, braucht der Wohnwagen keine eigene Vignette — die D1-Vignette des Zugfahrzeugs reicht. Zieht ein Fahrzeug der Kategorie D2, ist für den Wohnwagen zusätzlich eine eigene U-Vignette nötig.

Zieht ein Lkw über 3,5 Tonnen einen Wohnwagen als Anhänger, richtet sich die Kategorie der gesamten Fahrzeugkombination nach der Achsenzahl von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen — das ist ein Fall für das kilometerbasierte HU-GO-System, nicht für die e-matrica.

Quelle: Nemzeti Útdíjfizetési Szolgáltató Zrt. (Magyar Közút Nonprofit Zrt. – Útdíj Üzletág), amtliches Merkblatt „Lakóautók, lakókocsik az e-matrica-rendszerben", gültig ab 2026-01-01 — geprüft am 2026-09-22.

Häufige Fragen

Welche Vignette braucht ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen?

Kategorie D2 — unabhängig von der Sitzplatzzahl, sobald das zulässige Gesamtgewicht 3.500 kg übersteigt.

Braucht mein Wohnwagen eine eigene Vignette?

Nur wenn das Zugfahrzeug Kategorie D2 hat: dann zusätzlich eine U-Vignette. Zieht ein D1-Fahrzeug, reicht dessen eigene D1-Vignette.

Zählt ein Wohnmobil mit 8 Schlafplätzen als D2?

Die Sitzplatzzahl aus dem Fahrzeugschein zählt, nicht die Schlafplätze. Bei bis zu 7 Sitzplätzen und höchstens 3,5 Tonnen bleibt es D1.

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